Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mietbedingungen der Villa FloridaDream

Albert & Moni Tschallener, 202 73rd ST NW, Bradenton, FL-34209 USA bzw. Privatkontakt Ufer Str. 1, 6511 Zams, Austria

Vermieter: Villa FloridaDream

Mieter: Gast, der die Buchung vorgenommen hat mit den dazugehörigen Personen

1. Mietvertrag – Buchung über Easybooking-Buchungssystem.

1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Reservierung-Bestätigung. Der Mietvertrag kommt nach Bestätigung der Anzahlung durch den Vermieter mit Zugang der Mietbestätigung bzw. Buchungsbestätigung (Easybooking) beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reservierungssbestätigung „RESERVIERUNG“ durch den Beherberger werden Anzahlungen wie folgt fällig:
2.1.1 Die Anzahlung beträgt rund 25 % des vereinbarten Arrangements. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen (oder nach schriftlich vereinbartem Datum) nach Datum der Reservierungsbestätigung beim Vermieter ein, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür darf der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
2.2.1 Der Restbetrag muß spätestens 4 Wochen vor  der Anreise an den Vermieter bezahlt werden. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
2.2.3 Der Schlüsselcode sowie umfangreiche Anreise- und Haus-Informationen werden nach Eingang der Restzahlung an den Mieter übermittelt.

3. Mietbestätigung

Der Mieter erhält vom Vermieter eine Buchungsbestätigung mit den relevanten Daten per E-Mail zugesandt.

4. Änderungen

4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Villa FloridaDream vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt und wird gemäß gültigem saisonalen Tarif anteilig verrechnet. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei einer Unterschreitung der gebuchten Personenanzahl, geänderter An- und Abreisezeiten auch von einzelnen Personen erfolgt keine Preisrefundierung.

5. Rücktritt

5.1 Rücktritt seitens des Mieters – Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:

– Beim Rücktritt nach verbindlicher Buchung 25 % des Mietpreises.
– Bei Rücktritt 119 – 28 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
– Bei Rücktritt 28 – 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
– Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.

5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigt.

6. Rücktritt des Vermieters

6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
6.5. Ist eine Abreise zum Mietzeitende infolge höherer Gewalt (Wettersituation, …) nicht  möglich, so kann der Mietzeitraum durch den Vermieter zu anteiligen Kosten verlängert werden.

7. Reiserücktrittskosten -Versicherung

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluß
einer Reiserücktrittskosten- Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

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8. Haftung des Vermieters

8.1.Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
8.2. Der Vermieter haftet für die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.
8.3. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.4. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder ausser Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
8.5. Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die ausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
8.6. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle im Aussenbereich, Pool- und Terrassenbereich.
8.7. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, ob Sie den Nichtschwimmer-Pool-Zaun anbringen!
8.8. Eltern haften für Ihre Kinder bzw. Erwachsene haften für mitreisende, minderjährige Personen!

9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung

9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, e-mail oder telefonisch an den Vermieter damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen.

10. Pflichten des Mieters

Das Ferienhaus wird mit der gebuchten Personenanzahl bewohnt. Zusätzliche Personen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und werden anteilig berechnet. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.

10.1.1 Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen (Infomappe). Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
10.1.2 Partys im Haus und im Haus-Aussenbereich sind verboten, ebenso zu laute Musik oder andere Störquellen.
10.2. Der Mieter trennt in die bereitgestellten Boxen den Müll.
10.3. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen,  ebenso Spülmaschine ausgeräumt.
10.4. Das Ferienhaus ist mit einer zentralen Klimaanlage ausgestattet, die gegebenenfalls auch zum Heizen verwendet werden kann.  Einzelne Räume lassen sich über die Klimaklappen getrennt regeln.

11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere die ESTA-Registrierung muss für alle Reisenden, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in die USA einreisen möchten, erledigt werden.
12.2. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen gehen zu Ihren Lasten.

12. Sonstige Bestimmungen und Hinweise

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietbedingungen zu Folge.

13. Ansprüche und Schäden

Für Unfälle im Ferienhaus und der dazugehörigen Außenanlage, auch 3. Personen gegenüber können wir keine Haftung übernehmen.

14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht in 6500 Landeck-Tirol als vereinbart.

© Aktualisiert am 01-01-2024